Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein: Einführung des Notausschusses bei Wahl der Mitglieder durch den Landtag verfassungsgemäß
Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat mit heute verkündetem Urteil festgestellt, dass der Landtag durch die Verfassungsänderung zur Einrichtung des Notausschusses nicht gegen die Rechte einer fraktionslosen Abgeordneten verstoßen hat (Az. LVerfG 4/21). Es widerspräche jedoch dem Demokratieprinzip als einer der grundlegenden Verfassungsentscheidungen, wenn die Mitglieder des Ausschusses allein von den Fraktionen benannt…