Pharmaunternehmen unterliegt vor Landessozialgericht Hessen wegen Hochdosis-Influenza-Impfstoff
Die Verordnung, die das Impfen von Versicherten über 60 Jahren auch mit konventionellenInfluenza-Impfstoffen befristet weiterhin ermöglicht, ist nicht außer Vollzug zusetzen. Das Pharmaunternehmen, die den einzigen bislang zugelassenen Hochdosis-Influenza-Impfstoff vertreibt, hat keinen Anspruch auf Erlass einer entsprechendeneinstweiligen Anordnung. Dies entschied in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahrender 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.Pharmaunternehmen beantragt…