OVG Berlin: Bundeskanzleramt nicht für Auskunftsersuchen betreffend das Büro des Bundeskanzlers a. D. Schröder zuständig
Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat gestern entschieden, dass ein Journalist keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt dazu hat, welche Gesprächstermine das Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder für Herrn Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass es sich bei…