Bundesfinanzhof zu betriebsnahen Kindergärten und Gemeinnützigkeit
Eine Kinderbetreuungseinrichtung ist nicht gemeinnützig tätig, wenn sie sich bei der Platzvergabe vorrangig an den Belegungspräferenzen ihrer Vertragspartner orientiert. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 01.02.2022 – V R 1/20 zur steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit nach § 52 der Abgabenordnung (AO) entschieden. Im Streitfall schloss die Klägerin mit Unternehmen…