Zügige Unterbringung von psychisch kranken Straftätern soll verbessert werden – Niedersachsen beschließt Bundesratsinitiative
Mit einer Bundesratsinitiative will Niedersachsen eine Sicherheitslücke im Umgang mit psychisch kranken oder suchtkranken Straftätern schließen. Dazu soll die Strafprozessordnung ergänzt werden. Zum Verständnis des Problems: Gerichte können Straftäter zu einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder Entziehungsanstalt (kurz: Maßregelvollzug) verurteilen. Es ist in der Folge möglich, dass Betroffene vorzeitig…