Vorgesetzte von Niels Högel – bisher keine Verurteilung wahrscheinlich
Gemäß §§ 257b, 265 StPO hat die Schwurgerichtskammer im heutigen Termin (20.09.2022) auf der Grundlage der bislang in der Beweisaufnahme gewonnenen Erkenntnisse folgende vorläufige Einschätzungen abgeben: I. Verfahren gegen Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg 1. Nachweis einer Tatbegehung durch den Aktivtäter Niels Högel Die Kammer sieht gegenwärtig, ebenso wie die Staatsanwaltschaft,…