Urteile im Weidener „Flutkanal-Prozess“ bestätigt
Das Landgericht Weiden i.d. Opf. hat den Angeklagten G und die Angeklagte jeweils wegen Aussetzung mit Todesfolge zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und sechs Monaten bzw. vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Den Angeklagten Go hat es wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und deren Vollstreckung…