Mitglied des AfD-„Flügels“ ist waffenrechtlich unzuverlässig
Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds der Partei Alternative für Deutschland (AfD), das im März 2015 die sog. „Erfurter Resolution“ unterzeichnete, ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 8.9.2022 entschieden und damit eine Klage eines Parteimitglieds der AfD abgewiesen. Mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wurde mit Wirkung…