Das Landeskabinett hat am 31. Oktober 2022 die Weiterbeschäftigung von Professor Dr. Michael Kubink als Justizvollzugsbeauftragter des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Er übt dieses Amt seit dem 1. Oktober 2014 aus.
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Ich freue mich, dass uns mit Prof. Dr. Michael Kubink ein profunder Kenner des Strafvollzugs auch weiterhin beratend zur Seite steht. Durch seinen externen Blick auf die Dinge ist sichergestellt, dass wir auch in Zukunft immer wieder wichtige Impulse für die Verbesserung und die Fortentwicklung eines modernen Strafvollzugs erhalten.“
Der Justizvollzugsbeauftrage bringt seine Expertise in grundsätzlichen Angelegenheiten des Justizvollzugs als weisungsunabhängiger Berater ein. Auch seine Aufgaben als Ombudsmann für alle vom Strafvollzug Betroffenen wird er damit fortsetzen. Er wird im Wege der Selbstbefassung tätig und kann von den Justizvollzugsbehörden mündliche und schriftliche Auskünfte einholen, verfügt über ein Zutrittsrecht zu den Vollzugseinrichtungen des Landes und kann in dieser Funktion Akteneinsicht nehmen. Neben der Beratungs- und Schlichtungsfunktion trägt er zudem mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zur sachgerechten Unterrichtung der Bevölkerung bei.
Professor Dr. Michael Kubink wurde 1964 in Köln geboren. Er war von 1994 bis 2001 Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht der Universität zu Köln. Seit seiner Habilitation im Jahr 2001 ist er in den Bereichen Kriminologie, Strafvollzugsrecht, Jugendstrafrecht und allgemeines Strafrecht als Dozent an der Universität Köln tätig. Von 2003 bis 2014 leitete er das unter anderem für Jugendstrafrecht, Bewährungshilfe und Kriminalprävention zuständige Referat im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem war er in der Zeit von 2007 bis 2014 Geschäftsführer des Landespräventionsrates Nordrhein-Westfalens.
Quelle: Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 31. Oktober 2022