Das Ermittlungsverfahren gegen Baden-Württembergs Ministerpräsident Thomas Strobl wird gegen eine Geldauflage in Höhe von 15.000 Euro von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Vorgeworfen wurde dem Minister, dass er ein Anwaltschreiben an einen Journalisten weitergegeben hat. Konkret lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Stuttgart Anstiftung zu verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß § 353d Nr. 3, § 26 Strafgesetzbuch (StGB).
Der Minister erklärt: „Entgegen dem Rat und der Rechtsauffassung meiner Anwälte beabsichtige ich, dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft zuzustimmen, das Ermittlungsverfahren einzustellen und in diesem Zusammenhang 15.000 Euro zu zahlen. Mit der Einstellung des Verfahrens gelte ich als unschuldig. Die Geldzahlung ist alleine der zügigen Beendigung des Verfahrens geschuldet.“
Quelle. Innenministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 20. Oktober 2022