Die Bundesanwaltschaft hat heute (13. Oktober 2022) auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 2022 die deutsche Staatsangehörige Elisabeth R. im Landkreis Mittelsachsen durch Beamte des mit den Ermittlungen beauftragten Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz mit Unterstützung sächsischer Polizeikräfte festnehmen lassen. Zudem erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen bei der Beschuldigten sowie einer nicht beschuldigten Person.
Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Rädelsführerin an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 StGB). Daneben wird ihr die mittäterschaftliche Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund zur Last gelegt (§ 83 Abs. 1, § 25 Abs. 2 StGB).
Dem Verfahren liegen im Wesentlichen folgende Vorwürfe zugrunde:
Elisabeth R. verfolgt eine Ideologie, nach der die auf dem Grundgesetz beruhende staatliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland keine Geltung beanspruchen könne. Vielmehr existiere das Deutsche Reich auf Grundlage der Verfassung von 1871 weiter. Deshalb sei die Bundesrepublik Deutschland mittels einer „konstituierenden Versammlung“ in ein autoritär geprägtes Regierungssystem zu überführen. Spätestens im Januar 2022 schloss sich die Beschuldigte zur Verwirklichung dieser Bestrebungen einer Gruppierung an, der zumindest auch die gesondert Verfolgten Thomas O., Sven B., Michael H. und Thomas K. angehörten (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 31 vom 26. April 2022). Diese Gruppierung hatte es sich zum Ziel gesetzt, in Deutschland bürgerkriegsähnliche Zustände auszulösen und damit letztlich den Sturz der Bundesregierung und der parlamentarischen Demokratie herbeizuführen. Hierzu war geplant, einen bundesweiten „Black Out“ durch Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungen zur Stromversorgung herbeizuführen. Überdies sollte der amtierende Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, gegebenenfalls unter Tötung seiner Personenschützer, gewaltsam entführt werden. Die Vereinigung untergliederte sich in einen operativen „militärischen“ und einen „administrativen“ Zweig. Elisabeth R. war im administrativen Teil aktiv. Dort nahm sie eine übergeordnete Stellung ein und machte Vorgaben, um die Pläne der Gruppierung voranzutreiben und zu koordinieren. Sie war in Bemühungen insbesondere von Thomas O. und Sven B. eingebunden, Waffen und Sprengstoff für die Vereinigung zu beschaffen. Wiederholt forderte sie zudem eine rasche Umsetzung des Vorhabens ein und äußerte diesbezüglich konkrete Terminvorstellungen. Zugleich war die Beschuldigte mit der Rekrutierung geeigneter gleichgesinnter Personen befasst und führte auch selbst Gespräche für die Anwerbung potentieller Vereinigungsmitglieder. Darüber hinaus verfasste sie diverse Schriftstücke, die bei den geplanten Aktionen Verwendung finden sollten.
Die Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages (13. Oktober 2022) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 13. Oktober 2022