Am Montag, den 17. Januar 2022, beginnt vor dem Landgericht Hamburg die Berufungshauptverhandlung im Fall des Rappers „GZUZ“, der am 29. September 2020 vom Amtsgericht Hamburg zu einer 18-monatigen Freiheits- und einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1.700 € verurteilt wurde. Dem zugrunde liegt der Vorwurf, dass der Angeklagte sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchten Diebstahls und wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz strafbar gemacht habe. Gegen das amtsgerichtliche Urteil hat der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung eingelegt mit der Folge, dass in dem Verfahren eine neue Hauptverhandlung einschließlich Beweisaufnahme vor dem Landgericht stattzufinden hat.
Quelle: OLG Hamburg, Pressemitteilung vom 10. Januar 2022