Am Freitag, den 7. Oktober 2022 erschien der GREVIO-Bericht für Deutschland. Bei GREVIO (Group of experts on action against violence) handelt es sich um eine Expert*innengremium des Europarats, welches die Umsetzung der Istanbul-Konvention überprüft. Ihr Ergebnis: der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gelingt in Deutschland nicht ausreichend. „Der GREVIO-Bericht zeigt einmal mehr, dass im Bereich der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt noch viel zu tun ist und nun der Gesetzgeber in der Pflicht ist, weitergehende Maßnahmen zu treffen, um die Vorgaben des Europarates umzusetzen,“ so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.
Bereits im November 2020 hatte der djb einen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland vorgelegt. Auf Einladung des Expert*innengremiums folgte sodann ein Fachgespräch mit der Vorsitzenden der Strafrechtskommission Dr. Leonie Steinl und der stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Anne-Katrin Wolf während des Staatenbesuchs der Delegation.
Viele der zentralen Forderungen des djb haben daher auch Eingang in den GREVIO-Bericht gefunden. So sollten nach Empfehlung der Expert*innen unter anderem Schulungen für die Justiz erfolgen, die das Bewusstsein für die Dynamik von Gewalt in Paarbeziehungen schärfen. Zudem muss geschlechtsspezifische Gewalt in den Statistiken berücksichtigt und so die Datenlage verbessert werden und der Zugang zu Frauenhäusern muss auch in ländlichen Gebieten erweitert werden. Darüber hinaus fehlt es weiterhin an einem Straftatbestand, der alle Formen der psychischen Gewalt unter Strafe stellt. Auch der Aufforderung, eine staatliche Koordinierungsstelle einzurichten, ist die Bundesregierung bis jetzt nicht nachgekommen. Die Bundesregierung sollte den Bericht zum Anlass nehmen, die Lage von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland endlich zu verbessern. Dr. Leonie Steinl, Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb fordert daher: „Es wird Zeit, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte vorbehaltslose Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland endlich Realität wird.“
Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V., Pressemitteilung vom 10. Oktober 2022