Eine Weiterentwicklung des Lobbyregisters von Bundestag und Bundesregierung ist Thema der Antwort der Bundesregierung (20/3482) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3305). Wie sie darin mit Stand vom 16. September ausführt, erarbeitet sie aktuell eine Änderung des Lobbyregistergesetzes und stimmt sich in Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Ausweitung der Eintragungspflicht sowie Fragen des Gesetzgebungsverfahrens ab. Zur Frage der Einführung eines sogenannten „Fußabdrucks“, das heißt einer „stärkeren Transparenz der Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen“, befinde sie sich in der internen Willensbildung, heißt es in der Vorlage weiter.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 517 vom 6. Oktober 2022