Die Bundesanwaltschaft hat heute (5. Oktober 2022) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 14. September 2022 Mahmoud A. S. in Salzgitter durch Beamte des Bundeskriminalamtes festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Spätestens im Herbst 2021 schloss sich Mahmoud A. S. von Deutschland aus der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ als Mitglied an. Anschließend wirkte er an Propagandatätigkeiten für die Organisation mit.
Dabei arbeitete er insbesondere mit dem gesondert verfolgten Aleem N. zusammen. Dessen Aufgabe bestand vor allem darin, offizielle Texte, Videos oder Audiobotschaften des IS aus dem Arabischen ins Deutsche zu übersetzen und auf verschiedenen Kanälen des Messenger-Dienstes Telegram im deutschsprachigen Raum zu verbreiten. In diesem Zusammenhang stellte sich Mahmoud A. S. als Ratgeber zur Verfügung, machte zu übersetzende Dokumente zugänglich und sorgte für technische Unterstützung bei der Verbreitung. Vereinzelt übersetzte der Beschuldigte Propagandamaterial auch selbst. Zudem dolmetschte er bei der telefonischen Befragung einer Person, die zum IS nach Syrien reisen wollte. Im Frühjahr 2022 traf Mahmoud A. S. Vorkehrungen, um sich gemeinsam mit dieser Person in das Herrschaftsgebiet der Vereinigung zu begeben. Zu einer Umsetzung dieses Vorhabens kam es indes nicht.
Als Aleem N. mit anderen IS Mitgliedern in Streit geriet, vermittelte Mahmoud A. S. auf Weisung höherrangiger Kader.
Der Beschuldigte wird voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages (6. Oktober 2022), dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 5. Oktober 2022