Das Innenministerium als oberste Rechtsaufsichtsbehörde hat aufgrund von Hinweisen Dritter geprüft, ob Stralsunds Oberbürgermeister Dr. Alexander Badrow mit seinen Aufrufen für eine Demonstration gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat. Sie kam zu dem Ergebnis, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gibt.
„Unsere Kommunalaufsicht hatte geprüft, ob Herr Dr. Badrow mit seinem Aufruf in sozialen Medien zur Teilnahme an einer Demonstration Pflichtverstöße begangen hat, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen können. Diese Prüfung ist abgeschlossen und führt zum Ergebnis, dass kein Disziplinarverfahren eingeleitet wird“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und begründet: „Die Verwaltungsermittlungen haben – im Verwaltungs- und Disziplinardeutsch – keine ‚zureichenden Anhaltspunkte‘ für den Verdacht ergeben, der Wahlbeamte Badrow habe ein Dienstvergehen im Sinne des Beamtenstatusgesetzes begangen.“
Badrow hatte auf Facebook und Instagram einen Aufruf für eine Demonstrationsteilnahme geteilt, in dem unter anderem der sofortige Rücktritt der Bundesregierung gefordert wurde. Die Medien hatten ihren Eindruck widergegeben, er habe dies in seiner Funktion als Oberbürgermeister getan. Badrow zitierten sie mit der Aussage, es habe sich um eine rein private Äußerung auf seinen privaten Social-Media-Profilen gehandelt, die er auch im Wahlkampf verwendet hatte.
„Für die Prüfung, ob der Oberbürgermeister seine Neutralitätspflicht verletzt hat, war genau diese Frage zu prüfen: Können die Veröffentlichungen auf Herrn Badrows Facebook- und Instagram-Seite der amtlichen Funktion des Oberbürgermeisters zugeordnet werden?“, so Pegel.
Die Antwort der Rechtsaufsicht nach der Prüfung: „Die Facebook-Seite mag zunächst gestalterisch den Eindruck eines offiziellen Profils vermitteln. Nach eingehender Prüfung der Inhalte kann jedoch die private Nutzung durch Herrn Dr. Badrow sowohl mit persönlichen, parteipolitischen als auch Wahlkampfinformationen nicht in Abrede gestellt werden.“ Auch habe die Hansestadt Stralsund der Rechtsaufsicht mitgeteilt, dass sie die betreffenden Facebook- und Instagram-Seiten nicht betreibe und auch nicht für Veröffentlichungen nutze.
Quelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, Pressemitteilung vom 28. September 2022