Der IV. Strafsenat des Reichsgerichts in Leipzig verurteilt den Niederländer Marinus van der Lubbe wegen der Brandstiftung im Reichstagsgebäude vom Februar 1933 zum Tode. Die übrigen vier Angeklagten werden freigesprochen.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21