Der Bundestag beschließt wegen der langen Koalitionsverhandlungen die Einsetzung eines Hauptausschusses, der vorübergehend alle parlamentarischen Vorlagen berät. Mit der Konstituierung der Ständigen Ausschüsse wird der Hauptausschuss wieder aufgelöst.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21