Mit der Reform wird der „Solidarvertrag zwischen den Generationen“ geschlossen: Die Berufstätigen zahlen von nun an die Renten der Ruheständler. Die Höhe der Rente hängt damit zugleich von der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft ab.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21