Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat am heutigen Donnerstag (22. September 2022) im Rahmen eines Termins am Landgericht Hechingen bekanntgegeben, dass Baden-Württemberg federführend ein Konzept für ein bundesweit einheitliches KI-Portal und eine gemeinsame KI-Strategie erarbeitet. Zusammen mit Präsident des Landgerichts Florian Diekmann hat sie zudem das Assistenzprogramm „Codefy“, das derzeit am Landgericht Hechingen pilotiert wird, vorgestellt.
Gentges sagte: „Die Einführung der elektronischen Akte, quasi die erste Digitalisierungswelle, biegt in Baden-Württemberg bereits auf die Zielgerade ein. Dieser Fortschritt versetzt uns in die Lage, nun den zweiten Schritt zu gehen und intelligente Assistenzsysteme in der Justiz aufzubauen. Säße man in den Gerichten noch immer auf stapelweise Papierakten, bräuchten wir über Künstliche Intelligenz überhaupt nicht zu sprechen. Ich sehe die baden-württembergische Justiz deshalb auch in der Pflicht: Bei der Einführung der elektronischen Akte hat Baden-Württemberg bundesweit seit Jahren eine Vorreiterrolle inne. Vor diesem Hintergrund gehen wir nun die nächste Aufgabe an. Auch bei der nächsten Digitalisierungswelle wird Baden-Württemberg vorangehen und den Einsatz der Künstlichen Intelligenz in der Justiz, auch bundesweit, forcieren.“
Das Justizministerium in Baden-Württemberg hat das Konzept eines bundesweit einheitlichen Künstliche-Intelligenz-Portals (KI-Portals) entwickelt, das bereits bei Bund und Ländern erfolgreich vorgestellt wurde. Es sieht vor, dass die IT-Systeme aller Länder und des Bundes an das einheitliche KI-Portal angeschlossen werden und eine gemeinsame KI-Strategie die betrieblichen und rechtlichen Grundlagen festschreibt. Ziel sei es, bundesweit einen Rahmen für die Justiz-KI zu schaffen, damit Möglichkeiten und Anreize für KI-Justiz-Innovationen entstehen, so Gentges. Weiter sagte sie: „Die Rückmeldungen auf unser Konzept eines KI-Portals sind durchweg positiv. Wir wollen uns nun gemeinsam an die Umsetzung machen. Parallel müssen wir aber auch jetzt schon in die Entwicklung konkreter Systeme einsteigen“.
In der baden-württembergischen Justiz werden solche Systeme bereits erfolgreich entwickelt und getestet. Die Software „Codefy“ ist eines davon und wird derzeit am Landgericht Hechingen in Zivilverfahren pilotiert. Sie ist darauf ausgelegt, eine KI-gestützte Strukturierung von Dokumenten – insbesondere Anwaltsschriftsätzen – zu ermöglichen und bei der Erfassung, Ordnung und Beurteilung des Streitstoffs zu unterstützen.
Präsident des Landgerichts Diekmann: „Die wachsende Zahl an Masseverfahren und die immer länger werdenden Schriftsätze stellen die Gerichte seit Jahren vor große Herausforderungen. Insbesondere die anhaltende Welle an Zivilverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Abgasskandal hat – bildlich gesprochen – zu einer Explosion des Streitstoffs geführt, also des Akteninhalts, den Richterinnen und Richter zu bearbeiten haben.“ Als ehemaliger Leiter des Fachzentrums für Informations- und Kommunikationstechnik am Oberlandesgericht Stuttgart kennt Präsident des Landgerichts Diekmann den Wert moderner IT-Systeme. „Für die Justiz ist es daher von großer Bedeutung, sich den technischen Fortschritt zu Nutze zu machen. Wir in Hechingen sind stolz, bei der Entwicklung intelligenter Systeme wie ‚Codefy‘ einmal mehr Vorreiter zu sein“.
Hintergrundinformationen zur Einführung der elektronischen Akte:
Die Justiz in Baden-Württemberg ist bundesweit führend bei der Einführung der elektronischen Akte. Die Ausstattung der Fachgerichte mit der sogenannten „eAkte“ ist abgeschlossen, sodass alle Finanz-, Arbeits- Sozial- und Verwaltungsgerichte im Land ihre Verfahren elektronisch bearbeiten. Dasselbe gilt für die überwiegende Zahl der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Zivilbereich. Beide Oberlandesgerichte, alle 17 Landgerichte sowie 64 Amtsgerichte sind inzwischen mit der elektronischen Akte ausgestattet. Die Ausstattung der Amtsgerichte im Bereich der Zivil- und Familiengerichte wird im kommenden Jahr abgeschlossen sein.
Aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben werden alle Gerichte und Strafverfolgungsbehörden ab dem Jahr 2026 zur elektronischen Aktenführung verpflichtet.
Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 22. September 2022