Die Bundesanwaltschaft hat heute (22. September 2022) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2022 den deutschen und kosovarischen Staatsangehörigen Etrit P. in Iserlohn durch Beamte des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist als Jugendlicher mit Verantwortungsreife (§§ 1, 3 JGG) der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 StGB) in zwei Fällen dringend verdächtig. Zudem besteht der dringende Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB).
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Etrit P. vertritt radikal-islamisches Gedankengut und identifiziert sich mit den Gewalttaten des „Islamischen Staates“ (IS). Insbesondere befürwortet er dessen auch in Europa verübte Terroranschläge. Unter dem Einfluss eines Anhängers der Vereinigung, der über einen Messengerdienst IS-Propagandamaterial verbreitet und zu einer Beteiligung am Jihad aufruft, plante der noch jugendliche Beschuldigte, im Namen der Organisation einen Anschlag in der Bundesrepublik Deutschland zu verüben. In Umsetzung dieses Entschlusses ließ er sich bereits unterrichten, wie man eine unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) baut. Jedoch befürchtete Etrit P., dass seine Anschlagspläne vereitelt werden könnten.
Deshalb entschloss er sich zu einem Messerangriff auf Polizeibeamte. Zu einer Umsetzung seiner Pläne kam es aufgrund des Einschreitens der Strafverfolgungsbehörden nicht mehr.
Der Beschuldigte wurde heute (22. September 2022) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 22. September 2022