Der Bundespräsident hat die Richterin am Bundesarbeitsgericht Kristina Schmidt zur Vorsitzenden Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.
Frau Kristina Schmidt, geboren 1968 in Oschatz (Freistaat Sachsen), legte die zweite juristische Staatsprüfung 1996 in Dresden ab und war danach wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. 1996 trat sie in den Richterdienst des Landes Brandenburg ein. Von 2001 bis 2003 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht und von 2004 bis 2005 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Landesverfassungsgericht Brandenburg abgeordnet.
2005 wurde Frau Schmidt zur Richterin am Arbeitsgericht als ständige Vertreterin der Direktorin ernannt. 2006 erfolgte ihre Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Brandenburg.
Am 23. Juli 2009 wurde Frau Schmidt zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt und dem Achten Senat zugewiesen. 2010 wechselte sie in den Siebten Senat, seit dem 1. Mai 2014 gehört sie dem Ersten Senat an. Dort ist sie seit Februar 2016 stellvertretende Vorsitzende.
Frau Schmidt übernimmt den Vorsitz des Siebten Senats. Der Siebte Senat ist im Wesentlichen zuständig für formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung.
Die Ernennungsurkunde wurde heute im Bundesarbeitsgericht in Erfurt ausgehändigt.
Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung vom 4. November 2021