Zum 31. Dezember 2021 tritt der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Pablo Coseriu in den Ruhestand. Die Entlassungsurkunde ist ihm im Rahmen einer Feierstunde am Bundessozialgericht bereits am 25. November 2021 überreicht worden.
Pablo Coseriu, 1958 geboren, war nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg zunächst als Rechtsanwalt tätig, bevor er 1990 in den Dienst der hessischen Justiz eintrat. Nach Stationen am Hessischen Landessozialgericht (zur Einarbeitung)
und am Sozialgericht Kassel war er in den Jahren 1993 und 1994 in den Zuständigkeitsbereich der Thüringer Justiz abgeordnet, wo er sowohl an dem Kreisgericht Gera, dem Thüringer Justizministerium und schließlich dem Thüringer Landessozialgericht tätig war. Dort wurde er im Mai 1994 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Von 1995 bis 1996 war er an den Thüringer Verfassungsgerichtshof teilabgeordnet. Im Oktober 1998 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt.
Ab Juli 2007 war Pablo Coseriu als Richter am Bundessozialgericht tätig und ab 2011 als Präsidialreferent mit vielfältigen Verwaltungsaufgaben betraut. Bis Januar 2014 war er Mitglied und zuletzt stellvertretender Vorsitzender des für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen 7./8. Senats und von Februar 2014 bis zu seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht Mitglied und zuletzt ebenfalls stellvertretender Vorsitzender des für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senats des Bundessozialgerichts. Ab dem Zeitpunkt seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am 20. Juni 2017 stand Pablo Coseriu dem 7./8. Senat vor.
Pablo Coseriu ist als Autor und Herausgeber zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen und juristischer Erläuterungswerke bekannt; diesen Tätigkeiten wird er auch nach seinem Eintritt in den Ruhestand in seiner Wahlheimat Stralsund nachgehen.
Quelle: Bundessozialgericht, Pressemitteilung vom 30. Dezember 2021