Bayerns Justizminister Eisenreich unterstützt neue Forderung der Bundesinnenministerin zur Verkehrsdatenspeicherung.
Immer mehr Fälle von Kindesmissbrauch, die Bedrohung durch Cyberattacken wächst: Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich angesichts dieser Entwicklungen laut Medienberichten für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung und mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden ausgesprochen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich unterstützt dieses Anliegen. DerVorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Der Kampf gegen Kinderpornografie zeigt es sehr deutlich: Fehlende Daten verhindern, dass wir Straftaten aufklären und zum Teil noch laufenden Missbrauch stoppen können. Die Verkehrsdatenspeicherung muss deshalb rasch wiederbelebt werden. Noch in diesem Monat wird ein Urteil über die deutsche Regelung durch den Europäischen Gerichtshof erwartet.“
Die Kritik des Bundesjustizministers an den Forderungen seiner Kabinettskollegin kann Eisenreich nicht nachvollziehen. Eisenreich: „Buschmann hält die Verkehrsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit den Grundrechten. Dafür fehlt mir jedes Verständnis. Ich halte seine Äußerungen für fahrlässig.“
Der Gerichtshof hat zuletzt in einem Urteil Anfang April deutlich gemacht, dass auch bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität eine allgemeine Speicherung von Verkehrsdaten in bestimmten Konstellationen zulässig ist. Dies gilt insbesondere für die Speicherung von IP-Adressen. Eisenreich: „Die Zuordnung der IP-Adressen zu konkreten Anschlussinhabern bei Online-Straftaten und insbesondere bei der Verfolgung von Straftätern im Bereich der Kinderpornografie stellt oft den einzigen Ansatz für die Ermittler dar.“
Eisenreich weiter: „Ich fordere die Bundesregierung auf, die Handlungsspielräume, die das Urteil des Europäischen Gerichtshofs eröffnen wird, dann zeitnah zu nutzen. Es ist unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind.“ Das vom Bundesjustizminister ins Spiel gebrachte Einfrieren von Telekommunikationsdaten direkt nach Entdeckung der Tat („Quick Freeze“) ist kein gleichwertiger Ersatz. DerMinister warnt: „Quick Freeze ist keine Lösung. Es würde lediglich die Sicherung von Daten ermöglichen, nachdem die Straftat den Behörden bereits bekannt geworden ist. Erst dann kann eine Quick-Freeze-Anordnung erfolgen. Die Verbindungsdaten sind dann aber in der Regel längst gelöscht und können nicht mehr eingefroren werden. Eine Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Personen ist dann nicht mehr möglich.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 8. September 2022