Im ersten Halbjahr dieses Jahres sind im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern acht neue Sachverhalte mit extremistischem Bezug bekannt geworden, die zur Einleitung einer Prüfung dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen führten. Dies und weitere Informationen stehen im vierten Lagebericht der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention- und -bekämpfung (KostEx), der halbjährlich fortgeschrieben wird und heute veröffentlicht wurde.
Die acht Sachverhalte beziehen sich auf sieben Personen, ausschließlich Bedienstete der sächsischen Polizei und standen u. a. im Zusammenhang mit verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates, Rassismus und fehlender Distanz zu rechtsextremistischem Gedankengut. Bei sechs der acht neuen Sachverhalte gab es auch einen Bezug zur Corona-Pandemie.
Staatsminister Armin Schuster: »Knapp die Hälfte der Verfahren im Betrachtungszeitraum sind abgeschlossen. Hieraus folgten bereits sechs Entlassungen kraft Gesetzes bei Anwärtern und neun Disziplinarmaßnahmen – u. a. Geldbußen oder Kürzungen der Dienstbezüge. Das zeigt, wie ernst wir dieses Thema nehmen.« Der Staatsminister weiter: »Die regelmäßigen Lageberichte verdeutlichen, dass uns Transparenz besonders wichtig ist. Extremismus hat im öffentlichen Dienst und insbesondere bei der sächsischen Polizei nichts verloren.«
Seit dem 1. Januar 2017 sind nun insgesamt 62 Sachverhalte bekannt geworden, aus denen – da von einem Sachverhalt auch mehrere Personen betroffen sein können – 67 Prüffälle resultierten. 32 der Verfahren sind bereits abgeschlossen, 35 noch offen. Bis zum Abschluss der jeweiligen Verfahren handelt es sich immer um Verdachtsfälle.
Hinweise zu extremistischen Netzwerken gibt es bislang weiterhin nicht.
Im Lagebericht werden auch verschiedene Handlungsempfehlungen inkl. Umsetzungsstand fortgeschrieben. So erarbeitet das Sächsische Staatsministerium des Innern beispielsweise aktuell einen Gesetzentwurf, um bei der Einstellung von Beamtinnen und Beamten der Fachrichtung Polizei eine verdachtsunabhängige Abfrage in den polizeilichen Informationssystemen zu ermöglichen. Ebenso wird eine Rechtsgrundlage für eine verdachtsunabhängige Regelanfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz vorbereitet.
Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums
Einbezogen in den Lagebericht wurden alle rund 18.000 Bediensteten – Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, sonstige Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte – im gesamten Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Hiervon sind über 15.500 Bedienstete bei der sächsischen Polizei tätig.
Zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zählen die Polizei Sachsen, die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH) in Meißen, die Landesdirektion Sachsen, das Sächsische Staatsarchiv, das Statistische Landesamt Sachsen, das Landesamt für Verfassungsschutz sowie die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt.
Über die »KostEx«
Die Stelle wurde zum 1. September 2020 u. a. mit dem Ziel eingerichtet, einen halbjährlichen Lagebericht zum Ist-Stand sowie zu Entwicklungen und Tendenzen in Bezug auf Extremismus im öffentlichen Dienst für den gesamten Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministerium des Innern zu erstellen und auf Grundlage der Daten Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Pressemitteilung vom 6. September 2022