Mit dem neuen IT-Souveränitätsgesetz macht sich die Freie und Hansestadt Hamburg unabhängiger von privaten Dienstleister:innen. Der vom Senat beschlossene Gesetzentwurf verpflichtet die öffentliche Verwaltung, IT-Aufträge in besonders sensiblen Bereichen nur noch an Unternehmen der öffentlichen Hand zu vergeben. Dadurch soll ein ausgeprägtes Maß an digitaler Souveränität der öffentlichen Verwaltung gewährleistet und auf diese Weise deren Handlungsfähigkeit sichergestellt werden. Unternehmen der öffentlichen Hand sind der Kontrolle der Stadt unterworfen.
Justizsenatorin Anna Gallina: „Das Gesetz bedeutet für die Stadt mehr Sicherheit und mehr Kontrolle über IT-Verfahren, die die Arbeit der Verwaltung digital unterstützen. Als moderne Verwaltung, die ihre digitalen Ziele erreichen will, müssen wir die Hoheit über die technische Infrastruktur haben. Eine Abhängigkeit von privaten Anbieter:innen birgt Risiken wie eingeschränkte Informationssicherheit, weniger Flexibilität oder mangelnde Transparenz. Die digitale Souveränität unserer Verwaltung ist ein wesentliches Element für ein unabhängiges staatliches Handeln.“
Die Stärkung der digitalen Souveränität der Verwaltung ist Teil des Koalitionsvertrags in Hamburg. Bereits jetzt existieren vereinzelt bundesrechtliche Vorschriften, die bestimmte IT-Leistungen laut Gesetz der öffentlichen Hand vorbehalten. Dazu gehören beispielsweise das elektronische Grundbuch oder die Speicherung elektronischer Akten in Strafverfahren. Für zahlreiche andere Bereiche gab es diese Regelungen jedoch nicht. Dort ist es zwar geübte Praxis, dass IT-Verfahren öffentlich-rechtlichen Dienstleister:innen anvertraut werden, eine gesetzliche Regelung gab es bisher jedoch nicht.
Durch das Hamburgische IT-Souveränitätsgesetz wird diese Verwaltungspraxis nun gesetzlich geregelt. Ausnahmen kann es bei länderübergreifenden Kooperationen geben, da deren eingespielte Zusammenarbeit nicht gefährdet werden soll.
Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, Pressemitteilung vom 6. September 2022