) Über die Erarbeitung einer Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3156) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2937). Danach legte die EU-Kommission am 5. Oktober 2021 ihre erste Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021 bis 2030) vor. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis Ende des Jahres 2022 nationale Strategien zur Bekämpfung von Antisemitismus vorzulegen, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Sie arbeite derzeit an einer ressortübergreifenden Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben, „die anschlussfähig sein soll an die EU-Strategie und innerhalb der gesetzten Frist im dritten Quartal 2022 vorgelegt werden soll“.
Mit der Strategie soll die Erforschung, Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus sowie die Förderung jüdischen Lebens den Angaben zufolge als politikfeld- und ebenenübergreifende Querschnittsaufgabe in einem ganzheitlichen und vernetzten Ansatz konzipiert werden. Ziel sei die Erstellung einer kompakten und von einzelnen Maßnahmen abstrahierenden Strategie, die auch die Betroffenenperspektive systematisch einbezieht.
Die Nationale Strategie soll laut Vorlage „die relevanten Handlungsfelder und deren Verbindungen abbilden, Schnittstellen zwischen politischen Ebenen und Akteuren identifizieren und eine kontinuierliche Überprüfung bestehender Politiken und Bekämpfungsansätze ermöglichen“. Die Erarbeitung und damit verbundene Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung dauerten an, heißt es in der Antwort vom 19. August ferner.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 429 vom 29. August 2022