Eine Änderung der Hamburgischen Justizvollzugsgesetze und des Hamburgischen Maßregelvollzugsgesetzes regelt den Umgang mit trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen im Justiz- und Maßregelvollzug neu. Damit werden die Rechte von Menschen gestärkt, die sich nicht in die Geschlechter „männlich“ oder „weiblich“ einordnen lassen. Der Senat beteiligt nun die Verbände, bevor der Entwurf der Bürgerschaft zugeleitet wird.
Justizsenatorin Anna Gallina: „Es geht um die Frage, wie sich staatliches Handeln im Justizvollzug auf die Zuordnung zu einem bestimmten Geschlecht auswirkt. Wir regeln nun den Umgang damit klar. Nur so kann die sexuelle und geschlechtliche Identität von Gefangenen noch stärker berücksichtigt und noch besser geschützt werden. Diese Änderungen rücken nicht nur die geschlechtliche Identität der Gefangenen stärker in den Vordergrund, es ist auch ein wichtiges Bekenntnis zu einer geschlechterinklusiven Rechtsordnung.“
Im Vollzug werden bisher Trennungsgrundsätze berücksichtigt, die ausschließlich die Personenstände „weiblich“ und „männlich“ zulassen. Weibliche und männliche Gefangene werden getrennt voneinander untergebracht. Der geschlossene Frauenstrafvollzug und die Untersuchungshaft für Frauen finden in der Teilanstalt für Frauen in der JVA Billwerder statt. Für Gefangene mit dem Geschlechtseintrag „divers“ oder „ohne Angabe“ ist der Unterbringungsort bislang nicht geregelt.
Das betrifft auch Personen im Transitionsprozess. Mit den Änderungen soll klargestellt werden, dass neben der ausschließlichen Zuweisung zum weiblichen oder männlichen Geschlecht weitere Geschlechtszuordnungen existieren. Trans- und intergeschlechtliche Personen oder Personen mit keinem oder dem Personenstandseintrag „divers“ sollen künftig auf ihren Wunsch hin einfacher in der Anstalt des jeweils anderen Geschlechts untergebracht werden können.
Das neue Gesetz regelt unter anderem auch die Frage nach dem Umgang bei körperlichen Durchsuchungen. Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Gefangene können dann im Regelfall wählen, ob eine Durchsuchung von einem Mann oder einer Frau durchgeführt werden soll.
Die Neuregelung schafft eine verlässliche Rechtsgrundlage, die sowohl Sicherheits- als auch Fürsorgegesichtspunkte berücksichtigt und eine individuelle und angemessene Lösung im Einzelfall ermöglicht.
Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, Pressemitteilung vom 23. August 2022