Der Bundesregierung liegen mit Stand vom 12. August keine konkreten Erkenntnisse über Vorgänge von Waffenschmuggel aus der Ukraine in die EU oder die Bundesrepublik seit Beginn des russischen Angriffskriegs am 24. Februar dieses Jahres vor. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/3109) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2866) hervor. Auch zur Frage nach Erkenntnissen zu Waffenschmuggel aus der Ukraine in die EU und Deutschland seit Ausbruch der bewaffneten Auseinandersetzungen in der Ostukraine im Jahr 2014 bis zum Beginn des laufenden Jahres führt die Bundesregierung aus, dass ihr keine Erkenntnisse in diesem Sinne vorlägen.
Wie sie zugleich schreibt, unterstützt das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten die Initiative der EU zur Eindämmung des illegalen Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Das BKA bringe sich auf nationaler und internationaler Ebene in die entsprechenden Fachgremien ein und evaluiere die Lageentwicklung in Bezug auf den russischen Angriffskrieg.
Darüber hinaus beteilige sich das BKA aktiv im Europol-Verbund und informiere über relevante Sachverhalte im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit Feuerwaffen über den Europol-Informationskanal mit den EU-Mitgliedstaaten wie auch Europol, heißt es in der Antwort weiter. Ferner sensibilisiere das BKA auf nationaler und internationaler Ebene hinsichtlich der potentiellen Gefahr, dass Waffen, Munition oder Explosivstoffe aus dem Gebiet der Ukraine auf illegalem Wege in die Europäische Union und die Bundesrepublik gelangen könnten.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 417 vom 19. August 2022