Die Bundesanwaltschaft hat am 3. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Aziz A. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 34 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 3 Nr. 7 WaffG) erhoben.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Aziz A. ist ein Bekannter des gesondert verfolgten Ali D. Letztgenannter sammelte im Auftrag türkischer Nachrichtendienste spätestens ab Sommer 2021 in Deutschland Informationen unter anderem über Mitglieder und Unterstützer der Bewegung des islamischen Predigers Gülen. Um Gleichgesinnte für Ausspähmaßnahmen zu gewinnen, trainierte Ali D. auch auf Schießständen. Zu seinen Trainingspartnern gehörte Aziz A. Dieser erklärte sich im August 2021 gegenüber Ali D. bereit, für den türkischen Geheimdienst Informationen zu beschaffen. Im September 2021 benannte Aziz A. dem Ali D. zwei mutmaßliche Gülen-Anhänger und übermittelte zu einem von ihm weitere Daten. Überdies verkaufte Aziz A. an Ali D. Munition für einen gemeinsamen Besuch eines Schießstandes.
Aziz A. befindet sich auf freiem Fuß.
Die Bundesanwaltschaft hatte am 17. März 2022 Anklage gegen Ali D. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 29 vom 13. April 2022). Dieser wurde inzwischen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 12. August 2022