Die Niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza hat heute in Hannover für die Landesregierung den zweiten Jahresbericht des Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz, Thomas Pfleiderer, entgegengenommen.
Havliza: „Thomas Pfleiderer ist der zentrale Ansprechpartner für alle Betroffenen von Kriminalität in Niedersachsen. Viele Menschen, die Opfer einer schweren Straftat geworden sind, befinden sich in einer Ausnahmesituation. Sie mussten körperliche und häufig vor allem seelische Verletzungen erleiden. Auch ihre Angehörigen sind durch die Taten oft belastet. Sowohl Verletzte einer Straftat als auch ihre Angehörige oder Freunde können sich mit ihren Sorgen und Fragen an Herrn Pfleiderer und seine Geschäftsstelle wenden.“ „Der Opferschutzbeauftragte hat die notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit im Ernstfall schnell und kompetent geholfen werden kann“, so die Ministerin. „Sollte Niedersachsen von einem Terroranschlag oder einem Amoklauf heimgesucht werden, wird etwa umgehend eine Telefonnummer freigeschaltet unter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen die drängenden Fragen der Betroffenen beantworten werden. Auch wenn wir alle hoffen, dass ein solch schlimmes Ereignis niemals eintreten wird.“
Der Jahresbericht ist hier abrufbar.
Mit dem nun der (Presse-)Öffentlichkeit vorgestellten Bericht stellt der Landesbeauftragte seine Arbeit des vergangenen Jahres vor.
Pfleiderer betonte im Rahmen der Vorstellung des Jahresberichts, dass Betroffene kompetente Ansprechpartner brauchen, denen sie sich anvertrauen können und bei denen sie Gehör finden. Die zahlreichen Opferschutzorganisationen in Niedersachsen bieten Beratung zu den Fragen, die sich Betroffene und deren Angehörige nach einer Straftat stellen: Wo kann ich psychologische Unterstützung bekommen? Wie läuft ein Strafverfahren ab? Wo bekomme ich welche finanziellen Hilfen?
Seine Geschäftsstelle hat dabei eine Lotsenfunktion: Sie vermittelt Betroffene an geeignete und wenn möglich, wohnortnahe Beratungsstellen. Eine gute Vernetzung aller Akteure sei dafür unerlässlich, so Pfleiderer. Daher veranstaltete der Landesbeauftragte im November 2021 ein regionales Netzwerktreffen in Celle, bei dem zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Fachberatungsstellen mit dem Ziel des Austauschs und der Vernetzung zusammenkamen. Pfleiderer: „Die vielen verschiedenen Opferunterstützungssysteme sollten nicht nebeneinander arbeiten, sondern miteinander“.
Daneben ist ein weiterer wichtiger Schwerpunkt die Unterstützung von Betroffenen etwaiger sogenannter Großschadensereignisse. Im Nachgang zu einem solchen Ereignis entstehen zahlreiche Fragen und Versorgungslagen. Der Landesbeauftragte für Opferschutz übernimmt dann mit seiner Geschäftsstelle die zentrale Koordinierung des Opferschutzes für dieses Ereignis. Durch die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten können Fragen zentral bearbeitet und Betroffene ohne Umwege in geeignete Unterstützungsformen vermittelt werden. Im Terrorfall ist der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland primär zuständig. Der Landesbeauftragte steht dann unterstützend beiseite.
Die Geschäftsstelle ist über eine zentrale Nummer und E-Mail-Adresse erreichbar.
Hilfe und Unterstützung für Opfer von Straftaten Der Niedersächsische Landesbeauftragte für Opferschutz, Herr Thomas Pfleiderer, ist zentraler Ansprechpartner für Opfer von Straftaten. Betroffene erhalten dort Hilfe und Unterstützung. Die Geschäftsstelle ist unter 0511/120‑8737 sowie opferschutzbeauftragter@mj.niedersachsen.de erreichbar. Weitere Informationen unter: www.mj.niedersachsen.de/opferschutzbeauftragter |
Zum Hintergrund:
Thomas Pfleiderer, Jahrgang 1950, wurde mit Beschluss der Landesregierung vom 29. Oktober 2019 zum 01. November 2019 zu Niedersachsens erstem Landesbeauftragte für Opferschutz ernannt. Er arbeitet ehrenamtlich und unabhängig von Weisungen. Seiner Ernennung war die Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14. Juni 2018 vorausgegangen, infolge derer die Einrichtung von zentralen Strukturen des Opferschutzes in den Ländern beschlossen wurde. Die Einrichtung dieser Opferschutzstrukturen hatte der Beauftragte der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz in seinem Abschlussbericht empfohlen.
Quelle: Niedersächsisches Justizministerium, Pressemitteilung vom 9. August 2022