Der neue Infrastruktur-Senat am baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof nimmt seine Arbeit auf. Dies hat Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges nach der Ernennung des künftigen Senatsvorsitzenden, Dr. Christian Hug, zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof bekanntgegeben. Mit der Ermöglichung des neuen Infrastruktur-Senats setzt Justizministerin Gentges eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, der das Ziel formuliert, Infrastruktur-Planungsverfahren weiter zu beschleunigen. 

Justizministerin Gentges sagte: „Im europäischen Vergleich dauern deutsche Infrastruktur-Projekte länger als in anderen Ländern. Das ist ein erhebliches Problem, denn lange Verfahrensdauern sind bereits jetzt ein Standortnachteil im internationalen Wettbewerb. Die Gerichte allein können dieses vielschichtige Problem, das insbesondere auch im verwaltungsrechtlichen Verfahren liegt, nicht lösen. Was wir aber tun können, das tun wir auch: Mit dem Infrastruktur-Senat leistet die baden- württembergische Justiz einen wichtigen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung bei Großprojekten. Wir stärken nicht nur die Spitze der baden- württembergischen Verwaltungsgerichtsbarkeit personell, sondern ermöglichen durch die Verfahrenskonzentration auch eine höhere Spezialisierung in diesem zentralen Bereich.“

Der mit regulär drei, bei Normenkontrollverfahren mit fünf Berufsrichtern besetzte neue Infrastruktur-Senat wird insbesondere für Verfahren im Zusammenhang mit Windkraftanlagen zuständig sein. Damit reagiert die Justiz insbesondere auch auf das im Dezember 2020 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Beschleunigung von Investitionen, das unter anderem eine erstinstanzliche Zuständigkeit bei den obersten Verwaltungsgerichten der Länder für bestimmte Infrastruktur-Projekte vorsieht. Für die Windenergie in Baden-Württemberg bedeutet dies, dass der Verwaltungsgerichtshof nunmehr für sämtliche Streitigkeiten, die die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Meter betreffen, bereits im ersten Rechtszug und nicht mehr als Berufungsinstanz zuständig ist. Auch vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsgerichtshof zur Errichtung des neuen Senats mit dem Neustellen-Paket für die Justiz des aktuell geltenden Haushalts drei zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter erhalten.

Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Volker Ellenberger sagte dazu: „Der Verwaltungsgerichtshof bedankt sich für die dringend benötigte Verstärkung! Ich freue mich, dass mit der Einrichtung des neuen Senats die Fähigkeit des VGH zur Bewältigung der stetig steigenden erstinstanzlichen Eingänge in bau-­, wasser- und immissionsschutzrechtlichen Infrastrukturverfahren gestärkt worden ist. Durch die personelle Stärkung können wir unserer Aufgabe, effektiven Rechtsschutz in angemessener Zeit zu gewähren, wieder besser nachkommen.“

Quelle: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 07. August 2022

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