Erkenntnisse über die sogenannte „Schutzzonen“-Kampagne der NPD legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2906) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2546) dar. Danach mobilisierte die NPD seit 2018 bundesweit öffentlich für ihre „Schutzzonen“-Kampagne. Bei entsprechenden Aktionen patrouillieren Aktivisten der Kampagne in Signalwesten mit der Aufschrift „Wir schaffen Schutzzonen“ über öffentliche Straßen und Plätze, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Die Partei versuche dadurch, „das Zerrbild eines schwachen Staates zu zeichnen, der nicht in der Lage ist, seine Bürger vor einer vermeintlich überbordenden Kriminalität zu schützen“.
Erste Aktivitäten der Kampagne sind den Angaben zufolge seit dem Jahr 2018 zu verzeichnen. Nach einem Abflauen der Aktionen sei die Kampagne 2021 im Zuge einer Anschlagserie auf rechtsextremistische Akteure und Szeneobjekte teils wieder reaktiviert und in diesem Kontext umgestaltet worden.
„Ziel der Kampagne ist laut eigener Auskunft die Schaffung von einem ,Ort, an dem Deutsche Sicherheit finden können‘, weiterhin die Überwindung des vermeintlich schwachen Rechtsstaates“, heißt es in den Antwort ferner. Damit verbunden seien der Aufbau eines Netzwerks und die Schaffung von Anknüpfungspunkten auch an die demokratische Mehrheitsgesellschaft. Die Kampagne solle dazu beitragen, sich selbst als „Kümmerer vor Ort“ zu inszenieren und staatliche Strukturen verächtlich zu machen. Nach der Umstrukturierung der Kampagne im Jahr 2021 diene die linke Szene nunmehr verstärkt als Feindbild. Gleichzeitig stelle die Kampagne ein niedrigschwelliges Kontaktangebot zur Rekrutierung neuer Mitglieder für die Partei dar.
Aktionen der „Schutzzonen“-Kampagne ließen sich laut Vorlage in zahlreichen Ländern wie Rheinland-Pfalz, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Hessen feststellen. Wenngleich die Kampagne seitens der Initiatoren als großer Erfolg mit einer immer größer werdenden Teilnehmerzahl inszeniert werde, fänden sich online meist nur kurze Videoaufnahmen oder vereinzelte Fotos anstatt realweltlicher „Streif“-Aktionen.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 392 vom 2. August 2022