Nachdem Angestellte bereits seit 1911 statt mit 70 mit 65 Jahren in Rente gehen konnten, beschließt der Reichstag einstimmig dieses Renteneintrittsalter auch für Arbeitnehmer festzulegen.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21