Die Mitglieder des Sonderausschusses beraten rechtliche, ethische und soziale Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorgeburtlichen Leben stehen. Infolge der Beratungen wird im Jahr darauf das Schwangeren- und Familienhilfegesetz verabschiedet.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21