Der Bundestag gibt sich erstmals Verhaltensregeln, nach denen Abgeordnete Angaben über ihre Nebeneinkünfte machen müssen. Außerdem wird die Registrierung von Verbänden und ihren Vertretern eingeführt.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21