Die Europäische Kommission hat heute ihren dritten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Erstmals umfasst dieser auch konkrete Empfehlungen für jeden Mitgliedsstaat. Die Lage in Deutschland wird insgesamt als positiv bewertet. Hauptkritikpunkt der Kommission ist die deutlich ausbaufähige Digitalisierung der Justiz, worauf auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) im Rahmen seiner Konsultation hingewiesen hatte.

Laut dem diesjährigen Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission ist die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland allgemein gut. Besonders positiv bewertet die Kommission das hohe Maß an empfundener richterlicher Unabhängigkeit und die allgemeine Effizienz des Justizsystems.

Allerdings sieht die Kommission in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf. Auch der DAV hatte in seinem Beitrag zum diesjährigen Rechtsstaatlichkeitsbericht einige Punkte kritisiert, die nun auch von der Kommission bemängelt werden. Dies gilt insbesondere für die personelle und digitale Ausstattung der Justiz – hierfür liegt nun eine konkrete Empfehlung der Kommission an Deutschland vor. „Das Aufgreifen unserer Kritikpunkte bestärkt uns in unserer Arbeit und bekräftigt unsere dargelegten Kritikpunkte und Forderungen“, betont Rechtsanwalt Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation und Medien des DAV.

So hält die EU-Kommission Deutschland insbesondere dazu an, Verbesserungen in der Digitalisierung des Justizsystems vorzunehmen, um die einheitliche, wirksame und praktische Nutzung digitaler Mittel sicherzustellen. Ebenso aufgegriffen wird der vom DAV kritisierte Punkt, dass eine Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für die Gerichte bisher nicht existiert. Zudem wird die vom DAV geforderte Teilnahme der Anwaltschaft an dem Pakt für den Rechtsstaat 2.0 anerkannt.

Die Kommission fordert nun das Europäische Parlament und den Rat auf, die Gespräche über die Rechtsstaatlichkeit in der EU und in den einzelnen Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Bericht fortzuführen.

In dem jährlich erscheinenden Bericht zur Rechtsstaatlichkeit evaluiert die EU-Kommission die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten. Der Bericht umfasst die Themenbereiche Justizsystem, Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und sonstige institutionelle Fragen der Gewaltenteilung. Hierfür liefern die Mitglied­staaten Informa­tionen zu mehreren Indikatoren, die eine Bewertung der Rechts­staat­lichkeit ermöglichen. In den Bericht fließen überdies Konsul­ta­tionen verschiedener Interes­sen­ver­treter sowie das jährliche EU-Justiz­ba­rometer ein.

Quelle: Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung vom 13. Juli 2022

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