Durch Beschluss vom 27. Mai 2022 hat die 24. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main unter Zulassung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 7. März 2022 das Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB eröffnet.


Nach dem in der Anklageschrift geschilderten Tatgeschehen soll der damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten im Frühjahr 2014 auf Grund seiner Amtsstellung als Oberbürgermeister und mit seiner Kenntnis durch eine seinerzeit Verantwortliche des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt (AWO) die Einstellung als Leiterin einer Kindertagesstätte zugesagt und ohne sachlichen Grund ein übertarifliches Gehalt und die Stellung eines Dienstwagens gewährt worden sein. Des Weiteren soll die AWO den Angeklagten im Wahlkampf 2018 durch Einwerbung von Spenden unterstützt haben. Im Gegenzug soll der Angeklagte mit der damaligen Verantwortlichen der AWO stillschweigend übereingekommen sein, dass er bei seiner Amtsführung künftig die Interessen der AWO wohlwollend berücksichtigen werde.

Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 6. Juli 2022

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