
Mit dem Ländereinführungsgesetz und dem Gesetz zur Wahl der Landtage wird die seit Juli 1952 zentralistische DDR in einen föderativen Staat mit fünf neuen Ländern (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen) umgewandelt.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21