Der Bundestag verabschiedet das Gesetz zu den Römischen Verträgen, mit denen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft gegründet werden. Die Verträge treten am 1. Januar 1958 in Kraft und gelten als Gründungsdokumente der EU.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21