Am 27. Juni 2022 geht am Arbeitsgericht Zwickau die E-Verfahrensakte in Betrieb. Damit führt die erste Gerichtsbarkeit Sachsens flächendeckend ihre Akten elektronisch. Im Bundesvergleich reiht sich die sächsische Arbeitsgerichtsbarkeit mit der flächendeckenden Einführung auf den vorderen Rängen ein: Sachsen ist erst das vierte Bundesland, in dem die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit digital arbeitet.
Justizministerin Katja Meier begleitete die Einführung der E-Verfahrensakte am Arbeitsgericht Zwickau und betonte: »Die Digitalisierung der Justiz und die Einführung der E-Akte bis zum 1. Januar 2026 flächendeckend an allen Gerichten ist eine wichtige aber herausfordernde Mammutaufgabe. Der heutige Meilenstein einer flächendeckenden Ausstattung eines gesamten Gerichtszweiges mit der E-Verfahrensakte bestätigt mich in der Überzeugung, dass wir in Sachsen auf einem guten Weg sind. Ich freue mich, dass die sächsische Arbeitsgerichtsbarkeit damit auch bundesweit einen Spitzenplatz einnimmt.«
Das Arbeitsgericht Zwickau ist das fünfte Arbeitsgericht des Freistaates Sachsen, das ab sofort mit der elektronischen Verfahrensakte arbeitet. Nachdem im September 2020 das Arbeitsgericht Leipzig als erstes Arbeitsgericht erfolgreich von Papierakten auf elektronische Akten umstellte, pilotierten im März 2021 auch das Sächsische Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht Chemnitz die digitale Akte. Vor einem Monat folgten dann die Arbeitsgerichte Bautzen und Dresden. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit startete die Digitaloffensive im Jahr 2019. Damals wurde in der Zivilabteilung des Landgerichtes Dresden erstmalig die elektronische Verfahrensakte eingeführt. Seither folgten an 28 Standorten weitere Gerichte bzw. Abteilungen von Gerichten.
Inzwischen gibt es mehr als 60.000 elektronische Akten in der sächsischen Justiz. Es wurden 400 Arbeitsplätze von Richterinnen und Richtern und Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie 600 Arbeitsplätze von Geschäftsstellen mit der notwendigen Hardware ausgestattet. Hierzu zählen u.a. 400 Notebooks, 1700 Arbeitsplatz-Monitore und 780 Signaturkartenlesegeräte. 120 Gerichtssäle erhielten eine Ausstattung für Verhandlungen mit der elektronischen Verfahrensakte. Insgesamt arbeiten mehr als 1000 Bedienstete bereits mit der elektronischen Verfahrensakte in den verschiedenen Geschäftsbereichen der sächsischen Justiz.
»Die Digitalisierung der Arbeitsprozesse stellt eine beispiellose Zäsur für die Justiz dar. Gewohnte Arbeitsweisen und Organisationsstrukturen unserer Justiz-Praxis können nicht eins zu eins aus der analogen in die digitale Welt übertragen werden. Arbeitsabläufe und Aufgaben verändern sich. Dies ist eine Herausforderung für jede und jeden Einzelnen. Dass wir trotz aller Herausforderungen in der Umsetzung auf einem guten Weg sind, verdanken wir vielen engagierten Kolleginnen und Kollegen der Leitstelle für Informationstechnologie, im Projekt ‚E-Verfahrensakte Justiz Sachsen‘ und vor Ort in den Gerichten. Ihnen allen möchte ich meinen Dank aussprechen. Sie sorgen für die nötige Ausstattung, Sie halten die Technik am Laufen, und Sie helfen auch denjenigen von uns geduldig weiter, die noch unter analogen Bedingungen gelernt haben und diese Prägung mitunter schwer abschütteln können«, unterstreicht Justizministerin Katja Meier und verweist gleichzeitig auf die bevorstehenden Herausforderungen: »Wir werden für den weiteren Digitalisierungsprozess weiterhin ausreichend qualifiziertes Personal und auskömmliche Mittel benötigen, um den gesetzlichen Anspruch erfüllen zu können. Dies habe ich auch im Rahmen der zurückliegenden Haushaltsverhandlungen ins Zentrum der Diskussion gestellt. Denn die Digitalisierung der Justiz hält unseren Rechtsstaat zukunftssicher. Auch mit dem Bund sind wir deswegen im Gespräch: Der Pakt für den Rechtsstaat muss um einen Digitalpakt erweitert werden. Dies habe ich bereits gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder an Bundesjustizminister Buschmann herangetragen.«
Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Pressemitteilung vom 27. Juni 2022