Die Abgeordneten stimmen für die Änderung des Bundeswahlgesetzes, mit der unter anderem geregelt wird, dass das aktive Wahlrecht nun ab dem 18. Lebensjahr ausgeübt werden kann. Wählbar ist man ab dem 21. Lebensjahr (passives Wahlrecht).
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21