Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) ruft den „IT-Rechts-Preis der davit“ für den juristischen Nachwuchs ins Leben. Der Fokus liegt auf Projekten, die nicht das juristische Fachpublikum, sondern die interessierte Allgemeinheit adressieren. Bewerbungen sind bis Ende 2022 möglich. Verliehen wird der Preis beim Deutschen IT-Rechtstag im April 2023.
Ob im ersten Jura-Semester, im Rechtsreferendariat oder in der Kanzlei: Der Preis der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht richtet sich an junge Jurist:innen unter 40: „Der IT‑Rechts-Preis der davit ist eine Einladung an den Nachwuchs, ein relevantes IT-rechtliches Thema aufzugreifen, zu gestalten und allgemein verständlich umzusetzen“, erläutert Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft.
Die Bedeutung des IT-Rechts wird unablässig größer – auch für die Anwaltschaft. Das Besondere bei diesem Preis ist, dass das Projekt auch juristische Laien ansprechen soll. Wissenschaftliche Arbeiten wie Fachartikel und Promotionsarbeiten würden nicht prämiert – die davit wolle mit diesem Nachwuchspreis Leistungen fördern, die nicht allein auf die juristische Durchdringung abzielen, sondern diese voraussetzen. Bartels betont: „Wichtig ist uns der Transfer und das Verlassen der juristischen ‚Bubble‘. Das ist nicht zuletzt das, was eine gute Anwältin oder einen guten Anwalt ausmacht.“
Der Output könne völlig frei gewählt werden: „Texte, Videos, Podcasts, Interviews, Spiele – wir sind für alles offen“, verspricht der davit-Vorsitzende. Auch müsse niemand allein im „stillen Kämmerlein“ über einem Projekt brüten: „IT-Recht ist in der anwaltlichen Praxis meist Team-Work. Deshalb können auch gern Leistungen eingereicht werden, die im Team erstellt wurden.“
Einsendungen sind bis zum 31. Dezember 2022 unter it-preis@davit.de möglich – genügend Zeit also, sich ein passendes Projekt zu überlegen. Verliehen wird der IT-Rechts-Preis der davit im Rahmen des 10. Deutschen IT-Rechtstags im April 2023 in Berlin.
Hier können Sie das Statut des IT-Rechts-Preises nachlesen.
Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V., Pressemitteilung vom 7. Juni 2022