Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart, Cornelia Horz tritt nach über 35 Jahren in der baden-württembergischen Justiz in den Ruhestand. Horz, die zunächst als Rechtspflegerin, dann als Richterin in den Justizdienst eintrat, hatte zahlreiche Führungsämter der baden-württembergischen Justiz inne, leitete die Landgerichte Ravensburg und Stuttgart und war zuletzt seit 2017 Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgarts. Sie ist die erste Frau an der Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Württemberg.
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte anlässlich ihres letzten Arbeitstages am heutigen Dienstag (31. Mai 2022): „Mit Cornelia Horz verliert die Justiz Baden-Württemberg eine hochqualifizierte Präsidentin und überaus beeindruckende Persönlichkeit. Ihr analytischer Verstand und ihr juristisches Fachwissen qualifizierten sie für die unterschiedlichsten Einsätze und Aufgaben während ihrer beeindruckenden Laufbahn. Ihre außerordentliche soziale Kompetenz und die Fähigkeit zum Ausgleich machten sie zu einer herausragenden Führungskraft in der baden-württembergischen Justiz. Mit ihrem konstruktiven Führungsstil prägte Cornelia Horz die Gerichte, denen sie vorstand. Die Begegnung auf Augenhöhe und ein ehrliches Interesse für die Belange der Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und Beschäftigten, wie auch den Verfahrensbeteiligten, waren ihr stets ein großes Anliegen. Cornelia Horz konnte sich auf die Wertschätzung und das Vertrauen, das ihr in ihrem Oberlandesgerichtsbezirk, aber auch in der gesamten Justiz Baden-Württemberg entgegengebracht wurde, sicher verlassen. Sie prägte die Justiz in unserem Land. Für ihren unermüdlichen Einsatz danke ich ihr von Herzen.“
Mit Blick auf die fortwährende Pandemiesituation hat Horz zu ihrem Abschied einen kleinen Rahmen gewählt. Ministerin Marion Gentges verabschiedete die Präsidentin des Oberlandesgerichts im Justizministerium in Stuttgart offiziell in den Ruhestand.
Cornelia Horz sagte: „Ich blicke zurück auf ein interessantes und vielfältiges Berufsleben; allen Kolleginnen und Kollegen, die mich dabei begleitet und durch ihren stetigen Einsatz für eine zuverlässige und schlagkräftige Justiz unterstützt haben, gilt mein großer Dank.“
Hintergrundinformation zu Cornelia Horz:
Cornelia Horz absolvierte nach dem Abitur zunächst die Rechtspflegerausbildung und war für kurze Zeit als Justizinspektorin beim Amtsgericht Stuttgart tätig, bevor sie sich zu einem Jurastudium entschloss. 1987 trat Horz als Richterin in den höheren Justizdienst ein. Nach Stationen beim Landgericht Ulm, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erfolgte 1990 die erste Abordnung an das Justizministerium, wo sie als Referentin zunächst für zivilrechtliche Fragestellungen, später in der Organisationsabteilung für Disziplinar- und Bürgerangelegenheiten zuständig war. 1994 kehrte Horz in die Praxis zurück und wurde Richterin am Landgericht Stuttgart, bevor sie 1996 als hauptamtliche Ausbildungsleiterin am Oberlandesgericht Stuttgart die Ausbildung der Rechtsreferendare übernahm. 1999 erfolgte die zweite Abordnung an das Justizministerium, wo ihr die Leitung der Referatsgruppe für Zivilrecht oblag. Vier Jahre später wurde Cornelia Horz die Aufgabe als Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes übertragen, bevor sie im November 2007 zur Präsidentin des Landgerichts Ravensburg ernannt wurde. Nach nur knapp zweijähriger Tätigkeit wechselte sie als Vizepräsidentin an das Oberlandesgericht Stuttgart. Im Jahr 2013 übernahm sie die Leitung des Landgerichts Stuttgart. Zum 5. Oktober 2017 wurde Cornelia Horz zur Präsidentin am Oberlandesgericht beim Oberlandesgericht Stuttgart ernannt.
Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 31. Mai 2022