Am 31.05.2022 endet die gegenwärtige Aussetzung des Vollzuges von Ersatzfreiheitsstrafen. Die Regelung war seit Beginn der Pandemie mehrfach genutzt worden, um die Fluktuation in den Gefängnissen zu senken. Für Berlin ist jetzt zu erwarten, dass die Zahl derer, die trotz einer verhängten Geldstrafe eine Freiheitsstrafe verbüßen müssen, in den kommenden Wochen wieder ansteigen wird.
Dazu erklärt Prof. Dr. Lena Kreck, Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung:
„An den Ersatzfreiheitsstrafen zeigt sich, dass wir für eine faire Justiz noch einiges zu tun haben. Wer vom Unwert der Tat zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, sollte dafür gerade nicht im Gefängnis sitzen. Darüber herrscht weitgehende Einigkeit.
Leider muss ich jedoch beobachten, dass sich diese Einigkeit bisher nicht in politische Praxis umsetzt. Bereits seit einigen Jahren werden Lösungswege aufgezeigt:
Die Entkriminalisierung vom Fahren ohne Fahrschein und die Verkürzung der Haftzeit durch eine Anpassung des Umrechnungsmaßstabes wären wichtige Schritte.
Leider ist bisher auch die neue Bundesregierung über ein Bekenntnis nicht hinausgekommen. Auf der in dieser Woche stattfindenden Justizminister*innen-Konferenz werde ich deshalb erneut einen Beschlussvorschlag einbringen, in dem die Länder von der Bundesregierung eine Anpassung des StGB in diesen Bereichen fordern.“
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz Berlin, Pressemitteilung vom 31. Mai 2022