Nachdem der AfD-Kreisverband den noch anhängigen Klageantrag, ihn „zur Nutzung des Kulturzentrums Alte Weberei in Nordhorn zuzulassen“ im Rahmen der heutigen mündlichen Verhandlung zurückgenommen hat, ist das Klageverfahren (Az. 5 A 143/20) insgesamt eingestellt worden. Die Verfahrenskosten sind dem AfD-Kreisverband auferlegt worden. Die Vorsitzende der 5. Kammer des Gerichts hatte in der Verhandlung deutlich gemacht, dass der Antrag bereits mangels hinreichender Bestimmtheit keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
Ursprünglich hatte der AfD-Kreisverband mit seiner Klage gegen die Stadt Nordhorn auch zu erreichen versucht, den Landesparteitag im Mai 2020 im genannten Kulturzentrum abzuhalten. Diesen Antrag hatten die Beteiligten bereits aufgrund der Corona-Pandemie und des Zeitablaufs übereinstimmend für erledigt erklärt (s. auch die Presseinformation Nr. 08/2022).
Im Rahmen des unanfechtbaren Einstellungsbeschlusses hatte die Kammer auch über die Kosten des erledigten Klageantrages zu entscheiden. Zur Begründung der zu Lasten der klagenden Partei ausfallenden Kostenentscheidung führte die Vorsitzende aus, ein Anspruch des AfD-Kreisverbandes auf Überlassung des Kulturzentrums habe damals nicht bestanden. Das Kulturzentrum stelle keine öffentliche Einrichtung im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes dar, sondern werde privatrechtlich betrieben. Die Stadt Nordhorn habe weder aufgrund ihrer Eigentümerstellung noch aufgrund gesellschaftsrechtlicher Anteile eine Weisungsbefugnis gegenüber der Betreiberin dahingehend, bestimmten Nutzern das Kulturzentrum zu überlassen. Auch der Umstand, dass die Stadt Nordhorn das Kulturzentrum regelmäßig bezuschusse, führe nicht zu der vom Kreisverband geltend gemachten Einflussnahmemöglichkeit. Insofern könne die Betreiberin eigenständig über die Vergabe der Räumlichkeiten entscheiden.
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück, Pressemitteilung vom 30. Mai 2022