Nicht erst seit dem E-Bike-Boom nutzen immer mehr Menschen das Fahrrad, um von A nach B zu gelangen. Das zeigt sich auch in den Unfallzahlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war im Jahr 2024 nach vorläufigen Ergebnissen jede oder jeder sechste (16,0 %) im Straßenverkehr Getötete mit dem Fahrrad unterwegs. Insgesamt starben im vergangenen Jahr 441 Radfahrerinnen und -fahrer bei einem Unfall, darunter 192 mit einem Pedelec – umgangssprachlich auch als E-Bike bezeichnet. Die Zahl der getöteten Radfahrenden insgesamt ist gegenüber 2014 um 11,4 % gestiegen. Der Anstieg ist vor allem auf die steigende Zahl an getöteten Pedelec-Nutzenden zurückzuführen (2014: 39 Getötete). Dagegen lag die Zahl der Verkehrstoten insgesamt im Jahr 2024 um 22,4 % niedriger als zehn Jahre zuvor.

Ältere Radfahrende besonders gefährdet

Ältere Radfahrende sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Unter den tödlich verletzten Fahrradfahrerinnen und -fahrern waren 2024 knapp zwei Drittel (63,5 %) 65 Jahre oder älter. Während der entsprechende Anteil von verunglückten Seniorinnen und Senioren mit Fahrrädern ohne Hilfsmotor bei 59,4 % lag, waren 68,8 % der getöteten Pedelec-Fahrenden 65 Jahre oder älter.

Autofahrerinnen und -fahrer sind häufigste Unfallgegner von Radfahrenden

An einem Großteil (67,7 %) der 92 882 Fahrradunfälle mit Personenschaden war eine zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt. In 70,7 % der Fälle war dies eine Autofahrerin oder ein Autofahrer (44 424 Unfälle).

Radfahrende bei rund der Hälfte der Fahrradunfälle mit Personenschaden hauptschuldig

Fahrradfahrerinnen und -fahrer, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, trugen insgesamt an rund der Hälfte der Unfälle die Schuld (50,7 %). Je nach Unfallgegnerin oder Unfallgegner zeigen sich allerdings Unterschiede: Bei Unfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern wurde der Person auf dem Fahrrad häufiger (57,0 %) die Hauptschuld angelastet. Kollisionen mit Krafträdern wurden in der Hälfte (50,2 %) der Fälle von den Radfahrerinnen und -fahrern verschuldet. Waren Autofahrerinnen oder -fahrer beteiligt, trugen die Radfahrenden nur in 24,7 % der Fälle die Hauptschuld. Bei Fahrradunfällen mit Güterkraftfahrzeugen lag der Anteil noch darunter: Nur zu 20,9 % wurde die Hauptschuld bei der Radlerin oder dem Radler gesehen.

DeStatis, 24.04.2025

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