
Im Fokus der Maßnahmen standen sieben in Bayern wohnhafte Personen, denen vorgeworfen wird, in erheblichem Umfang Betäubungsmittel verpackt und weltweit versendet zu haben. Bei den festgenommenen Beschuldigten handelt es sich um drei Männer (auch) deutscher Staatsangehörigkeit und eine Frau im Alter zwischen 24 und 56 Jahren.
Ausgangspunkt der Ermittlungen waren Hinweise aus einem gesondert geführten Verfahren des Landeskriminalamts Thüringen. Durch eine intensive Datenanalyse gelang es den Spezialisten des BLKA, Tatzusammenhänge in den Bundesländern Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen herzustellen und eine mehrstufige Täterstruktur aufzudecken. In der Region Neuburg an der Donau und Eichstätt wurde schließlich ein logistisches Netzwerk aus Verpackern und Versendern identifiziert.
In enger Kooperation mit der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt sowie einem Postdienstleister konnten zahlreiche Postsendungen mit Betäubungsmitteln – bestimmt für weltweite Empfänger – noch vor der Auslieferung sichergestellt werden.
Am 7. Februar 2025 erfolgte der Zugriff: Die Einsatzkräfte des BLKA nahmen mit Unterstützung von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei und des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord die Tatverdächtigen aufgrund der zuvor erwirkten Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge fest. Bei der Durchsuchung von insgesamt fünf Objekten im Landkreis Eichstätt und in Neuburg a. d. Donau konnten 53 Kilogramm Betäubungsmittel – darunter etwa 30 Kilogramm Methamphetamin, 2 Kilogramm Heroin und 4 Kilogramm Kokain – sowie rund 150.000 Tabletten, die unter das Arzneimittelgesetz fallen, sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen werden. Besonders auffällig war die professionelle Lagerung und Verwaltung der Substanzen: Die Drogen lagen in Teilen bereits vorportioniert in rund 7.000 vakuumverschweißten Tütchen bereit. Der geschätzte Verkaufswert der beschlagnahmten Betäubungsmittel liegt im unteren siebenstelligen Eurobereich.
Die weiteren Ermittlungen werden derzeit durch die Fachgruppe Rauschgifthandel Online (FARO) des BLKA mit Hochdruck geführt. Eine erste forensische Auswertung der sichergestellten Kommunikationsmittel förderte umfangreiche Daten zutage: Die Täter hatten eine detaillierte Buchführung angelegt, aus der sich – seit ca. April 2024 – mindestens 7.250 Bestellungen sowie zugehörige Kundendaten ableiten lassen.
Diese Informationen dienen nicht nur als belastendes Beweismaterial gegen die festgenommenen Tatverdächtigen und die weiteren Beschuldigten, sondern ermöglichen auch die Identifizierung der Besteller.
Die Ermittlungsbehörden weisen in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass auch der Erwerb von Betäubungsmitteln über das Internet – ob im Clear- oder Darknet – einer strafrechtlichen Verfolgung nicht entzogen ist. Entgegen der Aussagen vieler Betreiber von entsprechenden Shops werden die Bestelldaten oftmals über Jahre hinweg gespeichert. Diese Daten bilden regelmäßig eine wertvolle Grundlage für kriminalpolizeiliche Ermittlungen.
Die umfangreichen Ermittlungen dauern an. Die Beschuldigten sehen sich mit schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Aufgrund der mutmaßlich bandenmäßigen, organisierten und professionell ausgeführten Tatbegehung sowie der erheblichen Menge an Betäubungsmitteln drohen ihnen nach dem Gesetz Freiheitsstrafen zwischen fünf und fünfzehn Jahren.
LKA Bayern, 23.04.2025