Das Bayerische Oberste Landesgericht feiert am 17. April 2025 sein 400- jähriges Bestehen.

Kurfürst Maximilian I. erließ als bayerischer Landesherr am 17. April 1625 ein Dekret, das allgemein als Geburtsstunde des Gerichts angesehen wird. Ursprünglich als „Revisorium“, später als „Oberappellationsgericht“ bezeichnet, trägt es seinen jetzigen Namen seit dem Jahr 1879. Das Bayerische Oberste Landesgericht blickt auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurück. Dreimal wurde es aufgelöst und dreimal wiedererrichtet, zuletzt im Jahr 2018. Im Zuge der jüngsten Wiedererrichtung hat das Gericht neben seinem Stammsitz in München jeweils zwei Außensenate in Bamberg und Nürnberg erhalten.

Im Aufbau der ordentlichen Gerichte steht das Bayerische Oberste Landesgericht teilweise neben dem Bundesgerichtshof, teilweise nimmt es einheitliche Aufgaben der drei bayerischen Oberlandesgerichte wahr. Seine Zuständigkeiten liegen im Zivilrecht, Vergaberecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Berufsrecht.

BayObLG, 16.04.2025

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