Die Grundgesetzänderungen regeln den inneren und äußeren Notstand sowie den Verteidigung-, Spannungs- und Katastrophenfall.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21
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Die Grundgesetzänderungen regeln den inneren und äußeren Notstand sowie den Verteidigung-, Spannungs- und Katastrophenfall.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21